Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. April 2024

Mit der Zehnten Änderungsverordnung erfolgen wichtige Neuerungen und Konkretisierungen zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen und damit zur Geltendmachung von Beihilfeleistungen.

Am 13. März 2024 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)  im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die 10. Änderungsverordnung tritt mit den überwiegenden Regelungen am 1. April 2024 in Kraft.

Hervorzuheben sind etliche Verfahrenserleichterungen, wie dem Wegfall der bisherigen Befristung bei wiederkehrenden Zahlungen für Aufwendungen in Pflegefällen, der Verlängerung der Antragsfrist von einem Jahr auf drei Jahre sowie dem Wegfall des Gutachterverfahrens im Bereich der Rehabilitationsmaßnahmen.

Das BVA informiert mit einem Merkblatt über die wesentlichen Änderungen.

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Stand 25.03.2024